Wir beraten rund um Ihr Bauobjekt und koordinieren das gesamte Projekt mit übergreifender Kompetenz. Das dürfen Bauherren erwarten:
• Beratung zum Objekt
• Lösungsvorschläge
• Kostenschätzung
• Angebotseinholung und -auswertung
• Bauablaufplanerstellung
• Baubegleitung und Kontrolle
• Objektbetreuung auch nach Baufertigstellung sowie Bauleistungsgarantieüberwachung
Seit dem 10.06.1998 ist die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV, BGBI, I S. 1283) in Kraft.
In der Funktion als SIGE-Koordinator nehmen wir für Bauherren die Pflichten aus der Baustellenverordnung wahr, inklusive der SIGEKO in der Planungsphase und natürlich während der Ausführungsphase.