Als Tragwerksplaner entwerfen wir das Tragwerk von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und anderen baulichen Anlagen und erstellen den nach dem Bauordnungsrecht erforderlichen Standsicherheitsnachweis.
Grundlage unserer statischen Berechnungen sind Last- und Tragfähigkeitsannahmen sowie Berechnungsmodelle, die wir den entsprechenden Normen (Allgemein anerkannte Regeln der Technik) entnehmen.
Die Tätigkeit des Tragwerksplaners kann mit weiteren Aufgaben, unter anderem der Wärmeschutzberechnung oder dem Brandschutznachweis, verbunden sein.
Unsere Aufgabe und unser Ziel ist es, die erforderliche Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit einer Baukonstruktion während der vorgesehenen Lebensdauer mit den Forderungen nach
Wirtschaftlichkeit und Ästhetik in Einklang zu bringen.
Tragwerksplanung einschließlich Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile:
• Grundlagenermittlung - Klären der Aufgabenstellung
• Vorplanung - Erarbeiten eines Planungskonzeptes und Beratung in statischer und konstruktiver Hinsicht
• Entwurfsplanung - Überschlägige Berechnung und grundlegende Festlegung der konstruktiven Details
• Genehmigungsplanung - Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnung
Konstruktionszeichnungen ergänzend zu den Berechnungen:
• Bewehrungspläne
• Schalpläne
• Konstruktionspläne
Baubegleitende Leistungen:
• Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau
• Ermitteln der Stahlmengen im Stahlbau
• Bauüberwachung und Bewehrungsabnahmen